In der Mitteilung hieß es unter anderem:
„Alle relevanten Importeure, Exporteure und alle anderen interessierten Parteien, die Beweise, Dokumente, Ansichten oder Kommentare im Zusammenhang mit der Untersuchung vorlegen möchten, müssen die oben genannten Informationen spätestens am 24. September 2025 vor 16:30 Uhr ICT (GMT+7) schriftlich an das Ministerium für Außenhandel des thailändischen Handelsministeriums übermitteln. Mit Ausnahme der Exporteure und aller interessierten Parteien außerhalb Thailands wäre die Frist für die Vorlage von Beweisen, Dokumenten und Ansichten der 1. Oktober 2025.“
Darüber hinaus hieß es in der thailändischen Mitteilung:
„Die Kopie einer nicht vertraulichen Version der Petition (thailändische Version) und die aktualisierten Informationen zur Untersuchung sind auf der Website verfügbar https://thaitr.dft.go.th/en/search/SG1008
Interessenten, die Fragen zu den oben genannten Verfahren stellen oder Informationen anfordern möchten, wenden sich bitte an folgende Adresse:
Abteilung für Handelsinteressen und Rechtsmittel, Ministerium für Außenhandel
Handelsministerium von Thailand
563 Nonthaburi Road, Bangkasor, Nonthaburi 11000 THAILAND
Telefon: (662) 547-4738
E-Mail: mailto:[email protected]“
Weitere Informationen finden Sie unter G/SG/N/6/THA/7.
Was ist eine Schutzuntersuchung?
Bei einer Schutzmaßnahmenuntersuchung soll festgestellt werden, ob erhöhte Importe eines Produkts einer inländischen Industrie einen ernsthaften Schaden zufügen oder zu verursachen drohen.
Während einer Schutzmaßnahmenuntersuchung können Importeure, Exporteure und andere interessierte Parteien Beweise und Ansichten vorlegen und auf die Präsentationen anderer Parteien antworten.
Ein WTO-Mitglied kann nur dann eine Schutzmaßnahme ergreifen (d. h. die Einfuhr eines Produkts vorübergehend beschränken), wenn festgestellt wird, dass die erhöhten Einfuhren des Produkts einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen.
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