
In der beim Bezirksgericht Osaka eingereichten Klage verlangt die Frau die Bestätigung, dass sie nicht für etwa 4,5 Millionen Yen (30.506 US-Dollar) an medizinischen Gebühren haftbar ist, die vom Nationalen Zentrum für Zerebral- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Suita, Präfektur Osaka, erhoben werden.
Der Beschwerde zufolge kam die Mutter der Frau im November 2019 für einen kurzfristigen Aufenthalt nach Japan, konnte jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht nach China zurückkehren.
Im Januar 2022 wurde sie aufgrund einer motorischen Beeinträchtigung ins Krankenhaus gebracht, wo bei ihr ein Verdacht auf einen Gehirntumor diagnostiziert wurde.
Ausländische Staatsangehörige ohne Krankenversicherung in Japan werden wie Privatpatienten behandelt, wobei die Krankenhäuser die Gebühren nach eigenem Ermessen festlegen.
Als ihre Familie eine Ermäßigung beantragte, lehnte das Krankenhaus ab und erklärte, dass ausländischen Patienten ohne Versicherung einheitlich 300 Prozent in Rechnung gestellt würden.
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